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Erste Hilfe

Wir helfen Ihnen vom Beginn eines Strafverfahrens bis zu dessen Abschluss. Uns ist bewusst, welche Belastung ein Strafverfahren darstellt und begleiten unsere Mandanten bestmöglich durch diese schwere Zeit. Das Ziel ist stets das beste Ergebnis für den Mandanten, im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch.

Verhaftung / Untersuchungshaft

Im Falle einer Verhaftung und Untersuchungshaft ist unmittelbar die persönliche und berufliche Existenz bedroht. Das Ziel muss es daher sein, so schnell wie möglich eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls zu erreichen.

Grundlage einer Verhaftung und der anschließenden Untersuchungshaft ist ein gerichtlicher Haftbefehl. Es muss ein dringender Tatverdacht bestehen und sog. Haftgründe vorliegen. Gerade diese Haftgründe werden oft voreilig bejaht. Hier bieten sich Chancen für die Verteidigung.

Wie verhalte ich mich im Falle einer Verhaftung?

Droht Ihnen eine Verhaftung ist Folgendes zu beachten:

Im Falle einer Verhaftung nutzt ein Fluchtversuch nichts. Verhalten sie sich kooperativ und unternehmen Sie nichts, was als Flucht oder Fluchtversuch verstanden werden könnte. Es wird ansonsten nur schwieriger rechtlich gegen die Haft vorzugehen.

Wichtig ist, dass Sie keine Angaben zum Tatvorwurf machen und nichts unterschreiben. Oft wird die Ausnahmesituation der Verhaftung und die damit verbundene psychische Belastung genutzt, um eine Einlassung oder ein Geständnis des Beschuldigten zu erlangen. Bitte behalten Sie hier einen kühlen Kopf und nutzen Sie Ihr Recht zu schweigen.

Fordern Sie Ihr Recht ein, einen Anwalt zu kontaktieren. Am besten direkt telefonisch. Sie können uns in diesem Fall selbstverständlich rund um die Uhr auf unserer Notfallnummer 0160/2211381 erreichen.

Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger verhaftet wurde?

In diesem Fall ist das beste, das Sie tun können, einen spezialisierten Anwalt zu beauftragen. 
Kontakt zu Ihrem Angehörigen ist kurzfristig sehr schwierig. In nahezu allen Fällen gibt es einen sogenannten Beschränkungsbeschluss. Bevor ein Besuch in der Justizvollzugsanstalt erfolgen kann, muss die Staatsanwaltschaft dies erst genehmigen. Telefonate sind entweder gar nicht oder auch nur mit Erlaubnis der Staatsanwaltschaft möglich.

Als Anwalt kann man den Beschuldigten deutlich leichter und schneller besuchen bzw. kontaktieren. Dies ist aus mehreren Gründen wichtig. Ihr Angehöriger ist anderenfalls völlig auf sich allein gestellt, weiß nicht, wie er sich verhalten soll oder was auf ihn zu kommt. Umso schneller ein Anwalt beauftragt wird, umso schneller kann auch gegen den Haftbefehl vorgegangen und alles unternommen werden, damit eine Freilassung erfolgt.

Kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie in dieser schweren Zeit und unternehmen alles nötige, damit Ihr Angehöriger schnell wieder auf freien Fuß kommt.

Welche Möglichkeiten gibt es, schnell wieder frei zu kommen?

Es existieren mehrere Möglichkeiten gegen die Untersuchungshaft rechtlich vorzugehen. 
Wenn Sie sich direkt nach der Verhaftung bei uns melden, können wir an der Haftbefehlseröffnung durch das Gericht teilnehmen. Diese erfolgt in der Regel noch am Tag der Verhaftung oder am darauffolgenden Tag. Nicht selten lässt sich bereits hier erreichen, dass der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt und der Beschuldigte wieder entlassen wird
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Relativ kurzfristig ist eine Haftprüfung möglich. Hierbei handelt es sich um ein mündliches Verfahren. Durch den Richter, der den Haftbefehl erlassen hat, wird nochmals überprüft, ob dessen Voraussetzungen noch vorliegen. Es besteht hier insbesondere die Möglichkeit, die Situation des Verhafteten darzustellen, auf mit der Haft verbundene Härten hinzuweisen und deutlich zu machen, warum kein Grund für einen Haft besteht.

Ist die Haftprüfung nicht erfolgreich, kann eine Haftbeschwerde zum Landgericht erhoben werden. Hier ist schriftlich vorzutragen, warum der Haftbefehl keinen Bestand haben kann. In manchen Fällen ist es sinnvoll, direkt Beschwerde gegen den Haftbefehl einzulegen. Bis über eine Haftbeschwerde entschieden wird, dauert es in der Regel etwas länger als bis zu einem Haftprüfungstermin. Dafür entscheidet hier ein anderer Richter, was oft bessere Erfolgschancen bietet.

Bleibt auch die Haftbeschwerde erfolglos, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, die sogenannte weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht. Diese muss binnen einer Woche nach der Entscheidung über die Haftbeschwerde eingelegt werden. Hier kann also Eile geboten sein. 

Sie sehen, es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich gegen die Untersuchungshaft rechtlich zur Wehr zu setzen. Wir beraten Sie, welcher Rechtsbehelf strategisch der richtige ist und helfen Ihnen, eine schnelle Freilassung zu erreichen.

Durchsuchung

Eine Hausdurchsuchung erfolgt für den Betroffenen in der Regel völlig überraschend. Meist erfährt er überhaupt erst durch diese, dass gegen ihn ein Strafverfahren läuft. 

In den allermeisten Fällen erfolgt eine Durchsuchung in den frühen Morgenstunden. Liegt ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss vor, lässt sich unmittelbar gegen die Durchsuchung wenig unternehmen. Ob dieser Durchsuchungsbeschluss rechtmäßig war, kann aber noch im Nachhinein geprüft und ggf. hiergegen Beschwerde eingelegt werden. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss daher vorab zeigen und eine Kopie aushändigen. 

Wichtig ist, dass Sie keine Angaben zum Tatvorwurf machen, nichts unterschreiben und sich mit nichts einverstanden erklären. Lassen Sie die Polizeibeamten gewähren. Sie sind aber nicht verpflichtet, diese irgendwie zu unterstützen.

In der Regel werden diverse Gegenstände (z.B. Datenträger, Mobiltelefone etc.) sichergestellt. Darüber wird ein Sicherstellungsverzeichnis angefertigt. Auch dieses sollten Sie sich aushändigen lassen. Wollen die Polizeibeamten Gegenstände sicherstellen, die nicht Ihnen sondern einer anderen Person, z.B. Ihrer Lebensgefährtin gehören, lassen Sie dies auf dem Sicherstellungsverzeichnis vermerken. Es ist dann leichter, diese Gegenstände früher zurück zu erlangen.

Selbstverständlich können Sie uns im Falle einer Durchsuchung direkt und auch außerhalb unserer Kanzleiöffnungszeiten über unsere Notfallnummer (0160/2211381) erreichen.

Sicherstellung / Beschlagnahme

Bei einer Durchsuchung werden meist diverse Gegenstände sichergestellt. Oft handelt es sich dabei um PC´s, Laptops, Festplatten oder andere Datenträger oder Mobiltelefone, auf denen sich wichtige berufliche oder private Daten befinden.

Da sich ein Ermittlungsverfahren nicht selten über eine längere Zeit zieht, kann es wichtig sein, bestimmte Datenträger oder zumindest wichtige Daten vorab wieder zu erhalten. Auch hier helfen wir Ihnen gerne. 

Vorladung / Anhörung

Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter eines Sexualdelikts erhalten? Leisten Sie dieser Vorladung keinesfalls voreilig Folge. Sie sind als Beschuldigter in der Regel nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen. In nahezu allen Fällen ist es besser, sich zunächst nicht zum Tatvorwurf zu äußern. Kontaktieren Sie stattdessen einen spezialisierten Anwalt. Dieser erhält Akteneinsicht. Nur wenn die konkreten Vorwürfe und der Stand der Ermittlungen bekannt sind, kann man sich effektiv dagegen verteidigen. 

Strafbefehl

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben müssen Sie schnell handeln. Innerhalb von zwei Wochen kann hiergegen Einspruch eingelegt werden. Andernfalls wird der Strafbefehl rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Lassen Sie sich daher so schnell wie möglich von einem erfahrenen Anwalt beraten. Oft gibt es gute Gründe, sich gegen einen Strafbefehl zu wehren.

Wird Einspruch eingelegt, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Es ist also wieder alles offen und mit einer guten Verteidigungsstrategie lässt sich viel erreichen.

Anklage

Im Falle einer Anklageerhebung droht ein Gerichtsverfahren. In manchen Fällen kann dies noch abgewendet werden. Das Gericht muss nämlich zunächst über die Zulassung der Anklage entscheiden. Es besteht die Möglichkeit, das Gericht mit guten Argumenten davon zu überzeugen, dass eine Verurteilung so unwahrscheinlich ist, dass keine Verhandlung erfolgen darf. Das ist zwar nicht in jedem Fall erfolgversprechend. Die Chance, in geeigneten Fällen mit einem Antrag auf Nichtzulassung die Anklage ohne öffentliche Gerichtsverhandlung abzuwehren, sollte aber nicht vertan werden. Holen Sie sich daher rechtzeitig anwaltliche Unterstützung.

Lässt sich eine Hauptverhandlung nicht verhindern, ist es wichtig sich hierauf rechtzeitig umfassend vorzubereiten. Vor Gericht sollte nichts dem Zufall überlassen werden. Man sieht sich hier fast immer einer erheblichen Vorverurteilung ausgesetzt. Umso wichtiger ist es, eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Hierfür ist viel Erfahrung und gerade bei Sexualdelikten umfangreiches Spezialwissen erforderlich.

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