Prof. Dr. Florian Zenger, LL.M.*
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Prof. Dr. Florian Zenger* hat sich seit Beginn seiner beruflichen Laufbahn auf das Strafrecht und im Besonderen auf den Bereich des Sexualstrafrechts spezialisiert.
Prof. Dr. Florian Zenger* lehrt Strafrecht und Strafprozessrecht an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg. Neben dieser Tätigkeit betreut er Mandanten im Bereich des Strafrechts, insbesondere im Sexualstrafrecht.
Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für die gesamten Strafrechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München war Rechtsanwalt Dr. Zenger längere Zeit als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II tätig und dort ebenfalls mit Sexualdelikten betraut. Rechtsanwalt Dr. Zenger kennt daher die internen Abläufe und Denkweise der „Gegenseite“ aus eigener Erfahrung. Dies stellt einen unschätzbaren Mehrwert bei der Verteidigung in Sexualstrafsachen dar.
Als Strafverteidiger hat Rechtsanwalt Dr. Zenger bereits in zahlreichen Fällen aus den verschiedensten Bereichen des Sexualstrafrechts erfolgreich Mandanten beraten und vertreten und ist aufgrund seiner besonderen Kenntnisse im Strafrecht berechtigt die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.
Um in den bei Sexualdelikten häufigen Fällen sog. Aussage- gegen- Aussage-Konstellationen eine optimale Verteidigung zu ermöglichen hat sich Rechtsanwalt Zenger im Bereich der Aussagepsychologie und Vernehmungslehre umfassend fortgebildet.
Neben seiner Dozententätigkeit an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg und seiner anwaltlichen Tätigkeit lehrt Rechtsanwalt Dr. Florian Zenger als Lehrbeauftragter für Medizinstrafrecht an der Ludwig-Maximilians Universität München.
Erste Hilfe
Wir helfen Ihnen vom Beginn eines Strafverfahrens bis zu dessen Abschluss. Uns ist bewusst, welche Belastung ein Strafverfahren darstellt und begleiten unsere Mandanten bestmöglich durch diese schwere Zeit. Das Ziel ist stets das beste Ergebnis für den Mandanten, im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch.
Aber zuerst: Fordern Sie Ihr Recht ein, einen Anwalt zu kontaktieren. Am besten direkt telefonisch. Sie können uns in diesem Fall selbstverständlich rund um die Uhr auf unserer Notfallnummer
+49 (0) 171 9900003 erreichen.
Kontakt
Zenger-Kahle Rechtsanwälte
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