Haftaufschub
Im Falle der Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe folgt einige Zeit nach Rechtskraft des Urteils die Ladung zum Haftantritt. Wann genau man Ladung erhält, lässt sich oft nur schwer prognostizieren. Häufig wird dann ein Haftantritt binnen einer oder zwei Wochen erwartet. Dies kann Betroffene für schier unlösbare Probleme stürzen: Zum Beispiel Wohnung muss gekündigt und ggf. ausgeräumt werden, wichtige berufliche Aufträge erledigt oder eine Übernahme organisiert werden, man will sich von Angehörigen, denen eine Besuch nicht ohne weiteres möglich ist, vorübergehend verabschieden oder es müssen Vorbereitungen für die Versorgung von Haustieren getroffen werden. All das brauch Zeit. Ein oder zwei Woche sind dafür meist zu knapp bemessen.
In Ausnahmefällen kann erfolgreich ein Haftaufschub von bis zu maximal vier Monaten beantragt werden. Hierbei können wir Sie bei Bedarf gerne fachkundig unterstützen.
Erste Hilfe
Wir helfen Ihnen vom Beginn eines Strafverfahrens bis zu dessen Abschluss. Uns ist bewusst, welche Belastung ein Strafverfahren darstellt und begleiten unsere Mandanten bestmöglich durch diese schwere Zeit. Das Ziel ist stets das beste Ergebnis für den Mandanten, im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch.
Aber zuerst: Fordern Sie Ihr Recht ein, einen Anwalt zu kontaktieren. Am besten direkt telefonisch. Sie können uns in diesem Fall selbstverständlich rund um die Uhr auf unserer Notfallnummer
+49 (0) 171 9900003 erreichen.

Kontakt
Zenger-Kahle Strafverteidiger
Gabelsbergerstr. 9
80333 München
Tel: +49 (0) 89 242 06 333
Fax: +49 (0) 89 242 06 330
