Strafvollstreckung / Strafvollzug
Ist eine Haftstrafe unvermeidlich bricht für Betroffene (und häufig auch deren Angehörige) eine Welt zusammen, was zu Verzweiflung und Resignation führen kann. Aber auch in diesem Fall lässt sich noch vieles positiv beeinflussen. So muss eine Haftstrafe nicht zwangsläufig vollständig vollstreckt werden. Es gibt Möglichkeiten einer vorzeitigen Haftentlassung. Auch die Bedingungen in der Haft können unterschiedlich gut sein. Viel zu wenig wird die Möglichkeit von Lockerungen genutzt. Allein steht man in Haft oft einer schier undurchschaubaren und oft unflexiblen Bürokratie gegenüber. Wir können Ihnen (oder inhaftierten Angehörigen) in solchen Fällen oft helfen.
Erste Hilfe
Wir helfen Ihnen vom Beginn eines Strafverfahrens bis zu dessen Abschluss. Uns ist bewusst, welche Belastung ein Strafverfahren darstellt und begleiten unsere Mandanten bestmöglich durch diese schwere Zeit. Das Ziel ist stets das beste Ergebnis für den Mandanten, im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch.
Aber zuerst: Fordern Sie Ihr Recht ein, einen Anwalt zu kontaktieren. Am besten direkt telefonisch. Sie können uns in diesem Fall selbstverständlich rund um die Uhr auf unserer Notfallnummer
+49 (0) 171 9900003 erreichen.

Kontakt
Zenger-Kahle Strafverteidiger
Gabelsbergerstr. 9
80333 München
Tel: +49 (0) 89 242 06 333
Fax: +49 (0) 89 242 06 330
