Weitere Sexualdelikte
Als Experten auf dem Gebiet der Verteidigung bei Sexualdelikten haben wir auch mit selten verfolgten Delikten und ungewöhnlichen Fällen Erfahrung und können Sie hier kompetent beraten und vertreten. Gerade bei Straftatbeständen, die in der Gerichtspraxis selten vorkommen, fehlt der Staatsanwaltschaft und dem Gericht meist die nötige Erfahrung. Dies ist ein entscheidender Vorteil für die Verteidigung durch einen spezialisierten und erfahrenen Anwalt.
Wir haben auf unserer Seite die in der Praxis häufigsten Sexualdelikte explizit genannt. Es existieren aber noch eine Reihe weiterer Straftaten mit Sexualbezug. Dies sind beispielsweise § 174a StGB (Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen), § 174b StGB (Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung), § 184a StGB (Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte), § 184e StGB (Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen), 184l StGB (Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild) oder Beleidigungen (§ 185 StGB) mit sexuellem Bezug.
Als Experten auf dem Gebiet der Verteidigung bei Sexualdelikten haben wir auch mit selten verfolgten Delikten und ungewöhnlichen Fällen Erfahrung und können Sie hier kompetent beraten und vertreten. Gerade bei Straftatbeständen, die in der Gerichtspraxis selten vorkommen, fehlt der Staatsanwaltschaft und dem Gericht meist die nötige Erfahrung. Dies ist ein entscheidender Vorteil für die Verteidigung durch einen spezialisierten und erfahrenen Anwalt.
Erste Hilfe
Wir helfen Ihnen vom Beginn eines Strafverfahrens bis zu dessen Abschluss. Uns ist bewusst, welche Belastung ein Strafverfahren darstellt und begleiten unsere Mandanten bestmöglich durch diese schwere Zeit. Das Ziel ist stets das beste Ergebnis für den Mandanten, im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch.
Aber zuerst: Fordern Sie Ihr Recht ein, einen Anwalt zu kontaktieren. Am besten direkt telefonisch. Sie können uns in diesem Fall selbstverständlich rund um die Uhr auf unserer Notfallnummer
+49 (0) 171 9900003 erreichen.
Kontakt
Zenger-Kahle Rechtsanwälte
Gabelsbergerstr. 9
80333 München
Tel: +49 (0) 89 242 06 333
Fax: +49 (0) 89 242 06 330