Verteidigung durch Ex-Richter und Ex-Staatsanwalt
Wir beraten und vertreten Mandanten in allen Bereichen des Sexualstrafrechts, insbesondere bei dem Vorwurf eines sexuellen Übergriffs, einer Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs, sexueller Belästigung sowie bei Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie.
Fachgebiete & Schwerpunkte
Bei Verfahren wegen Vergewaltigung, sexuellem Übergriff (§ 177 StGB), sexuellem Missbrauch (u.a. § 176 StGB), sowie sexueller Belästigung (§ 184i StGB) handelt es sich häufig um sogenannte „Aussage gegen Aussage“ Konstellationen. Auch wenn in dieses Fällen meist keine objektiven Beweismittel vorliegen, ist dennoch eine Verurteilung allein aufgrund der Aussage des vermeintlichen Opfers möglich. Eine frühzeitige Strategie in der Verteidigung, besondere Kenntnisse im Bereich Aussagepsychologie und Erfahrung bei Zeugenbefragungen sind essentiell für einen Erfolg.
Nur mit den nötigen IT-Kenntnissen lassen sich Strafverfahren wegen Verbreitung, Erwerb oder Besitz kinderpornographischer Schriften (§ 184b StGB) effektiv verteidigen. Staatsanwaltschaften und Gerichten fehlt häufig das erforderliche Spezialwissen - ein entscheidender Vorteil für die Verteidigung. Das gleiche gilt für Verfahren wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz von Jugendpornographie (§ 184c StGB).
In diesen und allen weiteren Bereichen des Sexualstrafrechts helfen wir kompetent, persönlich und diskret.
Erfahrung - Spezialisierung - Diskretion
Als hochspezialisierte Kanzlei für Sexualstrafrecht garantieren wir eine umsichtige und kompetente Verteidigung. Wir legen größten Wert auf eine vertrauensvolle, sowie diskrete Unterstützung bei allen Vorwürfen einer Sexualstraftat und begegnen jedem Mandanten offen und ohne Vorurteile. Mit der richtigen Strategie und der nötigen Erfahrung konnten wir schon vielen Mandanten helfen und bestmögliche Ergebnisse erzielen.
Bereits der Vorwurf eines Sexualdelikts bringt schwere Folgen mit sich. Die Beschuldigung beispielsweise eine Vergewaltigung, einen sexuellen Missbrauch oder eine Straftat gemäß § 184b StGB begangen zu haben, führt zu massiver Vorverurteilung. Es drohen hohe Freiheitsstrafen und zudem gesellschaftliche Ächtung sowie private und berufliche Konsequenzen.
Eine fachlich kompetente und persönlich engagierte Verteidigung ohne Vorurteile ist umso wichtiger. Strafverfahren wegen Sexualdelikten weisen viele Besonderheiten auf. Der richtige Anwalt muss daher spezialisiert sein und über eine umfassende Erfahrung in diesem Bereich verfügen. Nur dann ist eine erfolgversprechende Verteidigung möglich.
Ex-Richter und Ex-Staatsanwalt
Bei Bedarf bieten wir die Möglichkeit einer Teamverteidigung, was gerade bei schwierigen Fällen die optimale Verteidigung garantiert.
Blickt auf eine langjährige Tätigkeit als Richter und Staatsanwalt in der bayerischen Justiz zurück. Lehrt an der Hochschule Augsburg und als Dozent an der IU.
Ehemaliger Staatsanwalt – Ist seit Jahren auf die Verteidigung im Sexualstrafrecht spezialisiert und hat schon viele hundert Mandanten erfolgreich vertreten.
weiterlesenBlickt auf eine langjährige Tätigkeit als Rechtsanwältin zurück. Spezialisiert auf Strafrecht und Opfer Vertretung.
Rechtsanwältin Bartschat berät Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts. Daneben unterstützt sie Mandanten auch in ausgewählten verwaltungsrechtlichen Fragen (insbesondere im Waffen- und Beamtenrecht)
Warum Teamverteidigung?
Eine Teamverteidigung macht gerade bei Sexualdelikten Sinn, insbesondere bei komplexen Fällen mit schwieriger Beweislage. In solchen Fällen steht die Verteidigung einer gefühlten personellen Übermacht aus Staatsanwalt, Nebenklage und einem nicht selten voreingenommenen Gericht gegenüber. Hier muss es gelingen, gegen die bestehende Vorverurteilung anzukämpfen.
Bei Aussagen insbesondere von Belastungszeugen muss die Verteidigung gleichzeitig eine strategisch überlegte Befragung durchführen, die Antworten des Zeugen direkt mit früheren Aussagen abgleichen, um Widersprüche aufzudecken, und das Gericht im Auge behalten, um dessen Reaktionen einschätzen zu können. Hinzu kommt, dass bei landgerichtlichen Verfahren stets auf eine optimale Ausgangsposition für eine mögliche Revision hingearbeitet werden sollte, als eine Art Sicherheitsnetz für den Fall einer Verurteilung. Dazu muss im Interesse des Mandanten z.B. auf mögliche Verfahrensfehler geachtet werden und sichergestellt werden, dass diese nicht unbeachtet bleiben. Eine Verteidigung durch ein Anwaltsteam ist in solchen Fällen die bessere Alternative zur Vertretung durch nur einen Anwalt. Vier-Augen-Prinzip und Arbeitsteilung ermöglichen in jeder prozessualen Situation die optimale Reaktion.
Erste Hilfe
Wir helfen Ihnen vom Beginn eines Strafverfahrens bis zu dessen Abschluss. Uns ist bewusst, welche Belastung ein Strafverfahren darstellt und begleiten unsere Mandanten bestmöglich durch diese schwere Zeit. Das Ziel ist stets das beste Ergebnis für den Mandanten, im Idealfall eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch.
Aber zuerst: Fordern Sie Ihr Recht ein, einen Anwalt zu kontaktieren. Am besten direkt telefonisch. Sie können uns in diesem Fall selbstverständlich rund um die Uhr auf unserer Notfallnummer
+49 (0) 171 9900003 erreichen.
Kontakt
Gabelsbergerstr. 9
80333 München
Tel: +49 (0) 89 242 06 333
Fax: +49 (0) 89 242 06 330
E-Mail: kanzlei@zenger-kahle.de